Gesuchstellers zu zweifeln. Vielmehr ergibt sich aus seinen im Anschluss an die Festnahme sowie zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführten Einvernahmen zur Person und zur Sache, dass er auf alle Fragen klar und differenziert hat antworten können. Die Frage, ob er in der Lage sei, der Befragung zu folgen, hat er ohne Einschränkungen bejaht. Er selbst hat auch in Abrede gestellt, Kokain konsumiert zu haben. Der Betäubungsmittelschnelltest sei nur wegen seiner Medikamente (Antidepressiva) positiv ausgefallen.