Der Gutachter ist denn auch gar nicht von einer andauernden, sondern einer akuten substanzinduzierten Psychose ausgegangen, woraus ersichtlich ist, dass es sich nicht um einen Dauerzustand handelte. Auch der Klinikaufenthalt in der C. aufgrund des Verdachts auf eine akute, vorwiegend wahnhafte psychotische Störung erfolgte erst mehr als vier Monate später vom 31. Mai 2020 bis 10. Juli 2020. Der tatnähere Klinikaufenthalt in der C. vom 14. Februar 2020 bis 25. Februar 2020 erfolgte hingegen aufgrund einer rezidivierenden depressiven Störung.