1. 1.1. Das Revisionsgesuch des Gesuchstellers hat den in Rechtskraft erwachsenen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 17. Juni 2020, mit welchem er einerseits wegen Fahrens ohne Berechtigung und weiterer Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, begangen am 28. Januar 2020, andererseits wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs, Beschimpfung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, begangen am 1. März 2020, zu einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 30.00, abzüglich 1 Tag Untersuchungshaft, und einer Busse von Fr. 100.00 verurteilt worden ist, zum Gegenstand.