Gegenstand Revisionsgesuch gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden ST.2020.2003 vom 17. Juni 2020 -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Der Gesuchsteller wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 17. Juni 2020 wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs, Beschimpfung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 30.00, insgesamt Fr. 5'400.00, und einer Busse von Fr. 100.00 verurteilt. Dieser Strafbefehl ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen.