mehr in der Wohnung sein wollen. Dadurch habe sie, C._____, verstanden, dass etwas nicht stimme und habe ihr dann geglaubt (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 4). Mithin hat C._____ nach eigenen Angaben von den angeklagten Vorfällen überhaupt nichts mitbekommen und es ist ihr auch nichts aufgefallen, was doch erstaunt, wenn sich diese – wie angeklagt – über mehr als 1 ½ Jahre und zudem teilweise beinahe täglich zugetragen haben sollen.