Sie wurde von einer zu diesem Zweck ausgebildeten Polizistin befragt und sprach grundsätzlich sehr offen mit der Polizistin. Die Polizistin fragte A._____ gegen Ende der Befragung konkret, ob ihr beim Beschuldigten etwas aufgefallen sei, als er diese Handlungen an ihr vollzogen habe und ob er irgendwelche Geräusche gemacht habe. Mithin wäre spätestens in diesem Moment zu erwarten gewesen, dass A._____ in diesem Moment die angebliche Selbstbefriedigung des Beschuldigten mit eigenen Worten umschrieben hätte.