Er habe sich währenddessen mit der linken Hand selbst befriedigt (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 16). Von diesen Handlungen war in der Einvernahme bei der Polizei nicht die Rede. A._____ wurde von der Polizistin gefragt, ob sie sein Geschlechtsteil gesehen habe, was sie verneinte. Sie wurde auch gefragt, ob ihr aufgefallen sei, dass der Beschuldigte irgendwelche Geräusche oder Ähnliches gemacht habe, was A._____ ebenfalls verneinte (CD Teil 2, Video 4, 01:15 ff.). A._____ erklärt diese neu ergänzten Handlungen des Beschuldigten damit, dass sie sich bei der ersten Einvernahme geschämt habe, darüber zu sprechen und es ihr peinlich gewesen sei.