Auf Nachfrage hin, wie sie das meine, führte sie lediglich aus, dass es jedes Mal ein komisches Gefühl gewesen sei, sie das aber nicht erklären könne (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 18). A._____ sagt in der Berufungsverhandlung zwar, dass sie nun in ihren eigenen Worten die Vorfälle schildern könne, aber die Aussage, er habe sie auf eine Art befriedigt, scheint vielmehr ein Anzeichen dafür zu sein, dass A._____ auch jetzt noch (wenn auch unbewusst) von Gesprächen und Meinungsäusserungen mit Aussenstehenden beeinflusst wurde.