an welchen Stellen der Beschuldigte A._____ geleckt oder mit seinen Händen berührt haben soll, da sie zweimal von sehr verschiedenen Handlungen berichtet. Fraglich und nicht ganz nachvollziehbar ist die Aussage von A._____ in diesem Kontext, er habe sie auf eine Art befriedigt (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 18). Auf Nachfrage hin, wie sie das meine, führte sie lediglich aus, dass es jedes Mal ein komisches Gefühl gewesen sei, sie das aber nicht erklären könne (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 18).