passiert sei, sagte A._____ (CD Teil 2, Video 3, 02:22 ff.), er habe ihre Unterhose und ihre Hose bis zu ihren Oberschenkeln heruntergezogen und sie bei der Vagina geleckt (CD Teil 2, Video 3, 07:01 ff.). Oben habe sie alles angehabt und er habe sonst nichts gemacht (CD Teil 2, Video 3, 07:18 ff.). Er habe sie bei diesem Vorfall auch an der Vagina berührt, er sei aber nicht mit dem Finger eingedrungen (CD Teil 2, Video 4, 02:21 ff.). In der Berufungsverhandlung wurde wiederum ausgeführt, dass der Beschuldigte sie in seine Wohnung gebracht habe und sie im Intimbereich, in der Vagina, und im Brustbereich berührt habe.