Detaillierte Aussagen zu den vorgeworfenen Handlungen fehlen sodann auch in Bezug zum einen Vorfall, bei dem der Beschuldigte A._____ in seine Wohnung gebracht und sexuelle Handlungen an ihr verübt haben soll. In der ersten Einvernahme führt A._____ aus, der Beschuldigte habe sie zum Restaurant, in dem er arbeitete, gebracht. Dort habe er auch seine Wohnung. Er habe Essen bestellt, sie habe unten im Restaurant warten wollen, aber er habe ihr gesagt, dass sie nach oben in seine Wohnung gehen würden. Dort habe er «es» wieder gemacht und er habe sich bei ihr bedankt, dass sie mit ihm nach oben gekommen sei. Sie habe sich sehr unwohl gefühlt (CD Teil 1, Video 2, 16:25).