Auffällig ist hingegen die angebliche sehr präzise Erinnerung, dass sie an diesem Tag einen blauen Pullover mit einem Hund und ihre blaue Lieblingshose angehabt habe (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 15). Unter Berücksichtigung, dass sich dieser Vorfall im Frühling 2018 zugetragen haben soll und seither 6 Jahre vergangen sind, ist es nicht nachvollziehbar, dass sich A._____ sehr konkret an Nebensächlichkeiten wie die getragene Kleidung zu erinnern vermag, in Bezug auf die konkret vorgeworfenen sexuellen Handlungen durch den Beschuldigten jedoch in ihren Aussagen ungenau und vage bleibt.