Sie spricht von «unten», resp. «Vagina», zeigt aber während der Befragung vermehrt auf ihre Ober- und Unterschenkel und nicht auf ihren Intimbereich. Auch vor Obergericht wird dieser erste Vorfall unter Berücksichtigung des Zeitablaufs nur sehr vage umschrieben. Sie und der Beschuldigte seien auf dem Sofa in ihrer Wohnung gelegen und der Beschuldigte habe mit der Zeit angefangen ihre Hose auszuziehen und sie anzufassen. Am Schluss sei sie nur in Unterhose gewesen. Sie habe dann ihre Hose wieder angezogen und dann sei ihre Schwester ins Wohnzimmer gekommen (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 15). -8-