Die Polizistin fragt dann nach, was Frauen da «unten» haben, woraufhin A._____ zum ersten Mal das Wort «Vagina» ausspricht (CD Teil 1, Video 2, 27:56 ff.). Obschon die Polizistin mehrfach nach den konkreten Handlungen des Beschuldigten fragt, bleibt A._____ in ihren Schilderungen bezüglich der sexuellen Handlungen an sich eher vage, oberflächlich und knapp. Aus ihrer Aussage lässt sich nicht schlüssig schliessen, ob der Beschuldigte ihre Brüste oder eher den Schulterbereich angefasst hat, wie sie das körperlich zeigt. Auch scheint A._____ nicht konkret beschreiben zu können, wo genau der Beschuldigte sie geleckt hat. Sie spricht von «unten», resp.