Mithin bestand bis zur Einvernahme vom 12. August 2020 viel Raum für Einflüsse. Ihrer Mutter soll A._____ denn auch bereits im Dezember 2019 von den Vorwürfen erzählt haben (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 4, 16). Erst mehrere Monate später, am 17. Juni 2020, und in der Folge drei weitere Male bis zur polizeilichen Einvernahme vom 12. August 2020 war A._____ bei einer Kinder- und Jugendpsychologin (UA act. 28 ff.). Diese Therapiesitzungen sind unter der Prämisse erfolgt, dass sich tatsächlich sexuelle Übergriffe zugetragen haben. Dem Therapiebericht lässt sich entnehmen, dass A.___