A._____ wurde erstmals am 12. August 2020 mittels Videobefragung durch eine Polizistin einvernommen (Untersuchungsakten [UA] act. 133). In diesem Zeitpunkt war A._____ knapp 12 Jahre alt. Die Einvernahme erfolgte rund acht Monate nach dem angeklagten letzten sexuellen Übergriff (Dezember 2019), respektive über zwei Jahre nach dem ersten angeklagten Übergriff (April 2018). Obschon A._____ im Zeitpunkt ihrer Aussage kein kleines Kind mehr war, befand sie sich damals in einer psychisch nicht optimalen Verfassung (vgl. psychologischer Bericht, UA act. 29, 313 f.). Mithin bestand bis zur Einvernahme vom 12. August 2020 viel Raum für Einflüsse.