2.3. Wie im Folgenden zu zeigen sein wird, sind die Aussagen von A._____ einer inhaltlichen Analyse anhand von Realkennzeichen und somit einer Überprüfung des Wahrheitsgehalts nicht mehr bzw. nur sehr beschränkt -6- zugänglich, da weder Sekundäreinflüsse noch auto- oder fremdsuggestive Prozesse zuverlässig ausgeschlossen werden können (vgl. SCHILLING/HAUCH, Wahrheit oder Lüge – Unterscheidbar?, in: Wahrheit Täuschung und Lüge, Schweizerische Arbeitsgruppe für Kriminologie, 2016, Band 33, S. 33). Vielmehr drängen sich solche geradezu auf: