6. Die Privatklägerin A._____ beantragte mit Berufungsantwort vom 29. September 2023 die Abweisung der Berufung. 7. Die Berufungsverhandlung fand am 27. Mai 2024 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Die Vorinstanz hat den Anklagesachverhalt gestützt auf die Aussagen von A._____ als erstellt erachtet und den Beschuldigten wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind gemäss Art. 187 Ziff. 1 StGB schuldig gesprochen. -5- Der Beschuldigte macht mit Berufung geltend, die von A._____ und ihrer Mutter erhobenen Vorwürfe seien erfunden.