3. Mit Berufungserklärung vom 21. Juli 2023 beantragte der Beschuldigte die vollumfängliche Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils. Er sei freizusprechen und ihm sei eine Genugtuung auszurichten. Von einem lebenslänglichen Tätigkeitsverbot sowie von einer Landesverweisung sei abzusehen, die Zivilklage der Privatklägerin A._____ sei abzuweisen. 4. Der Beschuldigte reichte am 22. September 2023 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsbegründung ein. 5. Die Staatsanwaltschaft beantragte mit vorgängiger Berufungsantwort vom 9. Oktober 2023 die Abweisung der Berufung.