2. Das Bezirksgericht Bremgarten sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 1. Juni 2023 wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind gemäss Art. 187 Ziff. 1 StGB schuldig und verurteilte ihn dafür zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren bei einem bedingten Anteil von 2 Jahren, Probezeit 3 Jahre, und einem zu vollziehenden Anteil von 1 Jahr. Es verwies den Beschuldigten für 8 Jahre des Landes und sprach ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot im Sinne von Art. 67 StGB aus. Zudem wurde er verpflichtet, der Privatklägerin A._____ eine Genugtuung von Fr. 12'000.00 zu bezahlen.