3.5. Hinsichtlich der Täterkomponente ist festzuhalten, dass der heute 26- jährige Beschuldigte zahlreiche Male sowie mehrfach einschlägig vorbestraft ist. Unter seinen Vortrafen finden sich namentlich solche wegen Raufhandels, Angriffs, einfacher Körperverletzung, Hausfriedensbruchs, Diebstahls, Gewalt oder Drohung gegen Behörden, Sachbeschädigung, Beschimpfung, Missachtung der Ein- oder Ausgrenzung sowie Übertretungen des Betäubungsmittelgesetzes (vgl. eingeholter Strafregisterauszug).