berücksichtigen. Denn je leichter es für ihn gewesen wäre, die ihm behördlich auferlegte Eingrenzung zu respektieren, desto schwerer wiegt die bewusste Entscheidung dagegen und damit einhergehend sein Verschulden (vgl. BGE 117 IV 112 E.1; Urteil des Bundesgerichts 6B_91/2022 vom 18. Januar 2023 E. 3.4.3).