Der Beschuldigte hat sein Vorgehen nicht von langer Hand geplant, sondern aus der Situation hinaus gehandelt, als er mit A._____ verbal aneinandergeraten war. Dennoch ging er auf eine ihm körperlich weitaus unterlegene Frau mit unnötiger und übertriebener Gewalt los. Selbst als A._____ bereits wehrlos auf dem Boden lag, schlug der Beschuldigte ein weiteres Mal auf sie ein und traf mit dem Gesicht einen besonders sensiblen sowie heiklen Teil ihres Körpers.