__ an diesem Abend unter Alkoholeinfluss stand (vgl. UA act. 98, wonach sie zwei Gläser Weisswein, zwei bis drei Shotgläser sowie einen CBD-Joint konsumiert habe). Jedoch war sie nicht derart alkoholisiert, als dass sie in ihrer Fortbewegungsfähigkeit beeinträchtigt oder dies der Grund für ihren Sturz zu Boden gewesen wäre. Sodann hat der Beschuldigte ein weiteres Mal mit der Faust erneut gegen den Kopf der ohne Reaktions- oder Abwehrmöglichkeiten am Boden liegende A._____ geschlagen.