Dieser sei jedoch – anstatt sich um A._____ zu kümmern – auf die beiden Eritreer losgegangen (UA act. 148). Nicht nur die Verknüpfungen der Geschehnisse mit den eigenen Gefühlen sprechen dafür, dass die Schilderungen auf tatsächlichen Erlebnissen beruhen, sondern auch der Umstand, dass C._____ darauf verzichtet hat, den Beschuldigten unnötig zu belasten. So führte sie auf Befragung aus, nicht zu wissen, ob der Beschuldigte mit der Flasche zugeschlagen habe und auch die Prügelei mit D._____ nicht wahrgenommen zu haben, weil sie sich auf A._____ konzentriert habe (UA act. 149).