2.4.1. Dem Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin vom 16. April 2021 zufolge ist das Verletzungsbild von A._____ im Bereich des rechten Auges durch einen tangentialen Kontakt mit einer rauen, teils kantigen Oberfläche, beispielsweise der Kante eines Trottoirs zu erklären (UA act. 168 f.). Dass A._____ zu Boden gestürzt ist, ergibt sich nicht nur aus den glaubhaften Aussagen ihrer Kollegin C._____, welche ausführte, vom Geräusch des Aufpralls ihres Kopfes «wachgerüttelt» worden zu sein (UA act. 146), sondern im Übrigen auch aus den Aussagen des an der Auseinandersetzung unbeteiligten G._____, welcher auch die Polizei verständigt hat.