2.2. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und unbestritten geblieben, dass am 13. März 2021 um 00:43 Uhr bei der kantonalen Notrufzentrale ein Polizeinotruf eingegangen ist, wonach bei der Bushaltestelle R-Platz in S._____ eine Schlägerei zwischen mehreren Personen in Gange sei. Die ausgerückte Patrouille der Stadtpolizei S._____ hat daraufhin an besagter Stelle eine Auseinandersetzung angetroffen, an welcher nebst dem Beschuldigten und A._____ deren damaliger Freund D._____, sowie drei weitere Personen (C._____, E._____ sowie F._____) beteiligt waren (UA act. 182). Gestützt auf das Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin vom 16. April 2021 ist ausserdem erstellt, dass A.___