2.2. Mit Berufungserklärung vom 19. Juli 2023 beantragte der Beschuldigte einen Freispruch vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung. Er sei lediglich wegen Missachtung der Ein- oder Ausgrenzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten zu verurteilen. Darüber hinaus sei ihm für die darüber hinaus erstandene Haft eine Entschädigung von Fr. 200.00 pro Tag zuzusprechen und von einem Landesverweis sowie der Verpflichtung zur Zahlung einer Genugtuung sei abzusehen. 2.3. Am 18. September 2023 liess der Beschuldigte eine schriftliche Berufungsbegründung vorgängig zur Berufungsverhandlung einreichen. -3-