Zahlung einer Genugtuung an die Privatklägerin in Höhe von Fr. 1'500.00 verpflichtet. 2. 2.1. Gegen das ihm am 31. März 2022 im Dispositiv eröffnete Urteil meldete der Beschuldigte am 5. April 2022 die Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 10. Juli 2023 zugestellt.