Mit Urteil vom 28. März 2023 sprach das Bezirksgericht Baden den Beschuldigten vom Vorwurf der einfachen Körperverletzung frei, erkannte ihn jedoch hinsichtlich der Vorwürfe der versuchten schweren Körperverletzung sowie der Missachtung der Ein- oder Ausgrenzung für schuldig und verurteilte ihn dafür – als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 25. April 2022 sowie jenem der Staatanwaltschaft Zürich-Limmat vom 6. November 2022 – zu einer unbedingten Freiheitsstrafe 3 ½ Jahren. Darüber hinaus wurde der Beschuldigte für die Dauer von 20 Jahren des Landes verwiesen, die Ausschreibung der Landesverweisung im SIS angeordnet sowie zur