1.2. Mit Urteil vom 28. März 2023 sprach das Bezirksgericht Baden den Beschuldigten vom Vorwurf der einfachen Körperverletzung frei, erkannte ihn jedoch hinsichtlich der Vorwürfe der versuchten schweren Körperverletzung sowie der Missachtung der Ein- oder Ausgrenzung für schuldig und verurteilte ihn dafür – als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 25. April 2022 sowie jenem der Staatanwaltschaft Zürich-Limmat vom 6. November 2022 – zu einer unbedingten Freiheitsstrafe 3 ½ Jahren.