1. 1.1. Am 13. September 2021 erhob die Staatsanwaltschaft Baden Anklage gegen den Beschuldigten wegen versuchter schwerer Körperverletzung, einfacher Körperverletzung sowie Missachtung der Ein- oder Ausgrenzung und beantragte, der Beschuldigte sei dafür zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 4 Jahren zu verurteilen sowie für die Dauer von 15 Jahren – unter Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) – des Landes zu verweisen.