6.3. Dem Beschuldigten werden auf Verlangen folgende beschlagnahmten Gegenstände herausgegeben: - Mobiltelefon Apple iPhone SE inkl. Ladekabel, Stecker, Schutzhülle schwarz; - Mobiltelefon Samsung Galaxy S21, inkl. Ladekabel, Stecker, Schutzhülle transparent, Micro-SIM-Karte 8 (Swisscom); - Mobiltelefon Samsung Galaxy S9+. Verlangt der Beschuldigte die Herausgabe nicht innert 30 Tagen seit Rechtskraft dieses Urteils, trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen. 6.4. Die sichergestellten Fr. 1'490.00 werden zur anteilsmässigen Deckung der Verfahrenskosten verwendet. Der Betrag ist der Obergerichtskasse abzuliefern.