Zusammenfassend kann seiner Ehefrau zugemutet werden, den Beschuldigten in das Heimatland zu begleiten. Seiner Ehefrau und dem erwarteten Kind steht es aber ohnehin frei, in der Schweiz zu bleiben und den Kontakt über Kommunikationsmittel oder mittels Besuchen und Ferienaufenthalten aufrechtzuerhalten (Urteile des Bundesgerichts 6B_224/2022 vom 16. Juni 2022 E. 2.3.4; 6B_300/2020 vom 21. August 2020 E. 3.4.5). Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass sich - 26 -