Stark negativ auf eine nachhaltige Integration wirkt sich seine Straffälligkeit aus: Der Beschuldigte wurde bereits mit Strafbefehl vom 10. Juni 2021 wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz und mehrfacher grober sowie mehrfacher Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 1'200.00 verurteilt. Lediglich ca. drei Monate nach Eröffnung des Strafbefehls beging er die im vorliegenden Strafverfahren zu beurteilenden Delikte (Gefährdungen des Lebens, [teilweise versuchte] Nötigungen, Widerhandlungen gegen das Waffengesetz [mit Ausnahme von Anklageziffer 2.1], Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz).