Neben seiner Familie pflegt der Beschuldigte keine tieferen Freundschaften. Er sei nur noch selten mit Kollegen unterwegs. Mit einem Kollegen mache er regelmässig Musik (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 20). Ein aktuelles Engagement in einem Verein, einer gemeinnützigen Organisation oder Institution in der Schweiz sind nicht ersichtlich. Sein soziales Beziehungsnetz besteht und erschöpft sich hauptsächlich in der Beziehung zu seinen Eltern, seinem Bruder und seiner Ehefrau sowie einem Kollegen, was nicht für eine besondere Integration spricht. Seine wirtschaftliche und berufliche Integration erweist sich als mangelhaft: