Der Beschuldigte forderte C._____ und D._____ – nachdem er einen Schuss abfeuerte, der 20 bis 50 cm vom Fuss von C._____ entfernt in den Boden einschlug – auf, sich zu entfernen. C._____ und D._____ rannten daraufhin zum Fahrzeug und entfernten sich zusammen mit B._____ vom Tatort. Zwar lag es insbesondere im Interesse von C._____ und D._____, sich aus der Gefahrensituation zu entfernen, nichtsdestotrotz hat der Beschuldigte seine Aufforderung mit einer geladenen Waffe in der Hand durchgesetzt. Hinsichtlich der weiteren Tatumstände kann auf die vorangegangenen Ausführungen verwiesen werden.