Der Beschuldigte ist bereits wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Waffengesetz sowie Strassenverkehrsdelikten vorbestraft, wobei er mit Strafbefehl vom 10. Juni 2021 zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à Fr. 30.00, Probezeit 2 Jahre sowie einer Busse von Fr. 1'200.00 verurteilt wurde. Daraus hat er nicht die notwendigen Lehren gezogen, nachdem er nur drei Monate nach Eröffnung des Strafbefehls mit einer unberechtigt in seinem Besitz befindlichen Waffe diverse Gefährdungen des Lebens geschaffen hat. Dies wirkt sich straferhöhend aus (BGE 136 IV 1 E. 2.6.4).