__ und C._____ und B._____ bzw. die nahe Möglichkeit ihres Todes, zumal bei einer tatsächlichen Schussabgabe in diesem Moment (in die besagten Körperregionen) mit dem Tod zur rechnen gewesen war. Vor dem Hintergrund, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt unter Drogen (Cannabis) und Alkoholeinfluss stand (UA act. 1565 f. und 1575; vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 7), erscheint eine (versehentliche) Schussabgabe und die damit einhergehenden Verletzungen nur umso wahrscheinlicher.