9.4. Der Beschuldigte trägt allfällige eigene Kosten selber. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 19. Juli 2023 beantragte der Beschuldigte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 1 ¼ Jahren mit einem unbedingt zu vollziehenden Anteil von 6 Monaten und einem bedingt zu vollziehenden Anteil von 9 Monaten, Probezeit 4 Jahre, wobei der unbedingte Anteil der Freiheitsstrafe zu Gunsten der ambulanten Massnahme aufzuschieben sei. Weiter beantragte er, vom Widerruf des mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 10. Juni 2021 für die Geldstrafe von 120 -6-