Total Fr. 51'297.65 Dem Beschuldigten werden die Gerichtsgebühr sowie die Kosten gemäss lit. c-g im Gesamtbetrag von Fr. 28'699.85 auferlegt. 9.3. 9.3.1. Die Kosten der amtlichen Verteidigung des Beschuldigten von Fr. 22'597.80 (inkl. Fr. 1'607.75 MwSt) werden einstweilen auf die Staatskasse genommen. 9.3.2. Der Beschuldigte ist verpflichtet, dem Kanton Aargau die Kosten für die amtliche Verteidigung in der Höhe von Fr. 22'597.80 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO).