8.5. 8.5.1. Es wird davon Vormerk genommen, dass über folgende Gegenstände bzw. Vermögenswerte heute bereits mit separatem Beschluss entschieden worden ist (Beschluss über die Aufrechterhaltung der Ersatzmassnahmen): - Kosovarischer Reisepass […]; - Sicherheitsleistung Fr. 5'000.00. 8.5.2. Die Sicherheitsleistung von Fr. 5'000.00 wird nach Freigabe bei Antritt des Strafvollzuges gestützt auf Art. 239 Abs. 2 StPO im Umfang von Fr. 3'110.00 zur Deckung der Restanz der widerrufenen Geldstrafe von Fr. 3'600.00 verwendet. Die restlichen Fr.1'890.00 werden zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet.