8. 8.1. Sofern der Beschuldigte dies innert 30 Tagen seit Rechtskraft des vorliegenden Urteils beantragt und er die Kosten für die dauerhafte Löschung der deliktsrelevanten Daten bezahlt, sind ihm die folgenden Gegenstände herauszugeben: - Mobiltelefon Apple iPhone SE inkl. Ladekabel, Stecker, Schutzhülle schwarz; - Mobiltelefon Samsung Galaxy S21, inkl. Ladekabel, Stecker, Schutzhülle transparent, Micro-SIM-Karte 8 (Swisscom); - Mobiltelefon Samsung Galaxy S9+. Bei unbenutztem Ablauf der Frist werden diese eingezogen. Mit dem Vollzug wird die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm beauftragt. Sie trifft die sachgemässen Verfügungen.