2. Das Bezirksgericht T._____ beschloss am 9. März 2023 die Hinterlegung des Reisepasses des Beschuldigten sowie die Hinterlegung der Sicherheitsleistung von Fr. 5'000.00 bis zum Antritt des Strafvollzugs durch den Beschuldigten aufrecht zu erhalten und erkannte mit Urteil gleichentags: 1. Der Beschuldigte wird freigesprochen vom Vorwurf: - der Widerhandlung gegen Art. 33 Abs. 1 lit. a WG (Anklageziffer 2.2.3); - der Widerhandlung gegen Art. 19a Ziff. 1 BetmG i.V.m. [Berichtigung] Art. 19 Abs. 1 lit. d BetmG (Anklageziffer 3.2).