Während des Besteigens des Fahrzeugs habe der Beschuldigte mit der Pistole abwechselnd auf die drei Personen gezielt. Beim Wegfahren des Mercedes habe der Beschuldigte erneut einen Schuss abgegeben aus einer Distanz von fünf Metern in Richtung des Mercedes, welcher durch Asphaltsplitter getroffen, aber nicht beschädigt worden sei. Zur Vorgeschichte wurde ein Streit zwischen einem Bekannten des Cousins des Beschuldigten und B._____ angeführt, bei der der Beschuldigte weder anwesend noch involviert gewesen sei (Anklageziffer 1 und 2.3).