3.5. 3.5.1. Die vom Beschuldigten begangene Übertretung des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall gemäss Art. 92 Abs. 1 SVG sieht als Strafe eine Busse bis zu Fr. 10'000.00 vor (Art. 92 Abs. 1 SVG i.V.m. Art. 106 Abs. 1 StGB). - 21 -