Seit August 2023 leide er an einem Bertolotti-Syondrom und nehme deshalb Schmerzmittel, sei jedoch 100 % arbeitsfähig. Er hat als Servicefachmann in der Gastronomie gearbeitet und ist seit Dezember 2023 arbeitslos (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 15 f.). Die Verbüssung einer Freiheitsstrafe ist für jede beruflich und sozial integrierte Person mit einer gewissen Härte verbunden. Eine erhöhte Strafempfindlichkeit ist nur bei aussergewöhnlichen Umständen zu bejahen (statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 7B_240/2022 vom 1. Februar 2024 E. 5.2.2), welche vorliegend nicht auszumachen sind.