Damit steht aber auch fest, dass eine Strafminderung, wie sie bei einem von Anfang an geständigen, nachhaltig einsichtigen und aufrichtig reuigen Täter möglich ist, vorliegend ausscheidet. Weitere relevante, sich auf die Strafhöhe auswirkende Täterkomponenten sind nicht ersichtlich. Der ledige und kinderlose Beschuldigte ist seit elf Jahren mit seiner Partnerin zusammen und lebt mit ihr und zwei Hunden in einer 3 ½- Zimmer Wohnung in S._____ (act. 22 f.; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 14). Seit August 2023 leide er an einem Bertolotti-Syondrom und nehme deshalb Schmerzmittel, sei jedoch 100 % arbeitsfähig.