aufgrund seiner Alkoholisierung offensichtlich stark vermindert gewesen sind, was auch durch die polizeilichen Feststellungen rund eineinhalb Stunden nach dem Unfall, wonach der Beschuldigte verlangsamte Reaktionen und ein unruhiges, angetriebenes Verhalten gezeigt habe (act. 127), bestätigt wird. Die gefahrene Strecke von rund 5 km hat durch die Innerortsbereiche von Eggenwil und S._____, wo mit Fussgängern zu rechnen ist, und eine Ausserortsstrecke mit Tempolimit 80 km/h geführt und hat zu einem Zeitpunkt, zu dem mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen infolge des Berufsverkehrs zu rechnen ist, stattgefunden.