Berufungsverhandlung eingestanden, vor ca. einem Monat mit Restalkohol am Steuer des Fahrzeugs seiner Partnerin erwischt worden zu sein. Er habe am Vortag getrunken und das Auto genommen, um Alkohol kaufen zu gehen (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 22). Selbst das vorliegende laufende Verfahren, in welchem dem Beschuldigten eine unbedingte Freiheitsstrafe droht, vermochte den Beschuldigten nicht davon abzuhalten, erneut in alkoholisiertem Zustand mit dem Fahrzeug seiner Partnerin zu fahren.